Informationen zum Vermittlungsgutschein
Für Sie als Arbeitsuchenden gibt es die Möglichkeit, von der Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein zu bekommen.
Hier erfahren Sie, wie Sie einen erhalten und was Sie damit machen können:
So erhalten Sie den Gutschein:
Sie erhalten auf Wunsch von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens sechs Wochen von der Agentur für Arbeit oder von einem privaten Vermittler noch nicht vermittelt sind. Entscheidend ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten drei Monaten vor der Beantragung des Gutscheins. Diese Frist verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Eignungsfeststellungs-, Trainings- oder beruflichen Bildungsmaßnahmen teilgenommen haben. Einen Gutschein erhalten Sie auch, wenn Sie zurzeit in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder Strukturanpassungsmaßnahme sind oder zuletzt waren (eine bestimmte Dauer der Arbeitslosigkeit ist nicht erforderlich). Den Gutschein können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich oder auch telefonisch oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) unter Angabe Ihrer Kunden-Nummer beantragen.
Zweck, Wert und Gültigkeit des Gutscheins:
Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl einschalten. Hierzu ist ein schriftlicher Vermittlungsvertrag erforderlich. Wenn der private Vermittler Ihnen eine Arbeitsstelle vermittelt, wird ihm die vereinbarte Vermittlungsvergütung (höchstens 2.000 EUR einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit ausgezahlt, die den Gutschein ausgestellt hat. Der Vermittlungs-gutschein wird einheitlich in Höhe von 2.000 EUR ausgestellt. In diesem Betrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der Gutschein ist drei Monate gültig. Danach erhalten Sie auf Wunsch einen neuen Gutschein, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung noch erfüllt sind. Ein Gutschein wird nicht ungültig, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegfällt.
Voraussetzungen für die Auszahlung:
Der Gutschein wird an den privaten Vermittler ausgezahlt, wenn er Sie während der Gültigkeit des Gutscheins in
• eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Vertragsdauer von mindestens drei Monaten und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vermittelt hat,
• bei einem Arbeitgeber, bei dem Sie in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung höchstens drei Monate beschäftigt waren. Diese Voraussetzung entfällt im Falle einer befristeten Beschäftigung, wenn Sie schwerbehindert und aufgrund Ihrer Behinderung im Arbeitsleben besonders betroffen sind.
Auszahlung erfolgt in zwei Raten
Die erste Rate in Höhe von 1.000 EUR wird nach einer sechswöchigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt und der Restbetrag, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat. Wurde Ihnen eine Beschäftigung mit einer Dauer von drei bis unter sechs Monaten vermittelt, erhält der Vermittler nach sechs Wochen einmalig 1.000 EUR.
Sonstige wichtige Informationen
Der private Vermittler hat erst dann Anspruch auf die Vermittlungsvergütung, wenn durch seine Tätigkeit ein Arbeitsvertrag zustande kommt. Er darf keine Vorschüsse auf die Vergütung verlangen oder entgegennehmen. Sie können auch mehrere private Arbeitsvermittler einschalten und jedem Vermittler eine Kopie des Vermittlungsgutscheins aushändigen. Das Original des Gutscheins händigen Sie demjenigen Vermittler aus, der Ihnen erfolgreich eine Beschäftigung vermittelt. Wenn Sie keinen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit besitzen, müssen Sie die gesamte vereinbarte Vermittlungsvergütung an den Vermittler selbst zahlen. Diese Vergütung darf ebenfalls 2.000 EUR (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) nicht übersteigen. Für die Vermittlung von Au-pair-Stellen beträgt die Höchstgebühr 150 EUR. Für bestimmte andere Berufe oder Personengruppen (z. B. Künstler, Fotomodelle, Berufssportler) wurden durch Rechtsverordnung andere Höchstgrenzen festgelegt. Private Arbeitsvermittler sowie weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de
Quelle: Flyer "Eine Chance mehr - Die private Vermittlung". Herausgeber Bundesagentur für Arbeit. Februar 2007. Marketing. www.arbeitsagentur.de